Leistungen

beratung, Planung, Baubetreuung

Wir, als freischaffende Architekten, arbeiten voll und ganz für und ausschließlich im Sinne des Bauherrn. Wir arbeiten neutral, frei und unabhängig von Verkaufs- oder Provisionsinteressen. Dabei übernehmen wir die Überwachung der auf der Baustelle tätigen Firmen und die Koordinierung der Fachplaner ebenso wie die Vorbereitung Ihrer Bauverträge. Während der Bauphase vertreten wir Ihre Interessen auf der Baustelle und erkennen und beanstanden Mängel frühzeitig. Nach Fertigstellung prüfen wir die Rechnungen auf fachliche und rechnerische Richtigkeit und vertreten Ihre vertraglichen Ansprüche.  Der gestaltende, technische und wirtschaftliche Erfolg Ihres Bauvorhabens ist unser Ziel.

Gerne klären wir für Sie alle Fragestellungen rund ums Bauen und die Immobilie: 
Von der Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Vergabemitwirkung, bis hin zur Objektbetreuung und Bauüberwachung. Dabei wird das Honorar anhand der Bestimmungen der HOAI (Honorarliste für Architekten und Ingenieure) festgesetzt.
 Hierfür ist unsere Arbeit in Leistungsphasen unterteilt.

leistungsphasen

Phase 1 (Grundlagenermittlung)

umfasst die Ermittlung der Baugrundlagen. Der Architekt überprüft die Bauqualität, das vorhandene Kostenbudget, koordiniert Termine und berät den Bauherren umfassend.

Phase 2 (Vorplanung)

hier werden die ermittelten Grundlagen analysiert und das Ziel mit dem Bauherrn bestimmt. Die Erarbeitung eines Konzepts, erste Skizzen und eine DIN-Gerechte Kosteneinschätzung fallen ebenfalls in diese Phase.

Phase 3 (Entwurfsplanung)

Der Gesamtentwurf wird zeichnerisch erstellt. Planungsbeiträge anderer Baubeteiligter werden in das Konzept integriert und die Gesamtkostenrechnung nach DIN-Norm erstellt.

Phase 4 (Genehmigungsplanung)

dient der Genehmigungsplanung. Vorlagen an Behörden werden ausgefertigt, Genehmigungen eingeholt und erforderliche Anträge gestellt.

Phase 5 (Ausführungsplanung)

Alle vorhandenen Ergebnisse werden aufgearbeitet, Detailzeichnungen sind anzufertigen (erforderlicher Maßstab 1:50 – 1:1) und zu einem ausführbaren Gesamtkonzept für die Baufirmen zusammenzustellen.

Phase 6 (Vorbereitung der Vergabe)

werden die benötigten Mengen an Baumaterial bestimmt und eine Leistungsbeschreibung erstellt.

Phase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)

Angebote müssen überprüft und ausgewertet werden, Verträge mit Bietern werden vorbereitet zur Vergabe durch den Bauherrn.

Phase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation)

Alle Bauarbeiten müssen gemäß der vorhandenen Genehmigung, des geplanten Zeitrahmens, der Kostenplanung und der Leistungsbeschreibung durchgeführt werden. Treten Mängel auf, muss die Beseitigung vom Architekten überwacht werden.

Phase 9 (Objektbetreuung)

Begehungen des Bauobjekts, zur Sicherstellung von Mängeln.